Mehr Elterngeld bei Gehaltsnachzahlung

Die meisten Eltern beantragen Elterngeld. Oft gibt es Probleme bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes. Eine Streitfrage war, ob Gehaltsnachzahlungen das Elterngeld erhöhen. Diese Frage hat das Bundessozialgericht nun beantwortet. 

Darum geht es:

Grundsätzlich wird das Elterngeld anhand des Einkommens berechnet, welches der Elternteil in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung erzielt hat. Im vorliegenden Fall hatte sich der Beklagte verweigert, eine nachträgliche Gehaltszahlung des Arbeitgebers bei der Höhe des Elterngeldes zu berücksichtigen. Diese Weigerung erfolgte zu Unrecht, wie das Bundessozialgericht nun entschieden hat (Urteil vom 27.06.2019, Az.: B 10 EG 1/18 R). 

Wenn die Nachzahlung innerhalb des Bemessungszeitraum tatsächlich geleistet wird, ist diese Zahlung zu berücksichtigen. Dabei ist unerheblich, ob dieses Einkommen im besagten 12-Monatszeitraum erarbeitet worden ist. Es kommt nur darauf an, dass die Zahlung in diesem Zeitraum erfolgt. Wenn Sie also beispielsweise in diesem Zeitraum eine Nachzahlung für geleistete Überstunden erhalten, ist diese Zahlung zu berücksichtigen. Die Klägerin hatte hiernach im Ergebnis Anspruch auf höheres Elterngeld. Betroffene sollten daher gegen einen vergleichbaren Bescheid Widerspruch einlegen oder einen Überprüfungsantrag stellen, sofern die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. 

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