Banken AGB: keine automatische Zustimmung
Das kennt wohl jeder: Die Bank schickt ein Schreiben und teilt mit, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mal wieder geändert werden sollen. Bislang wurde durch Ihr Schweigen hierauf unterstellt, dass Sie diesen Änderungen zustimmen. Dem hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben.
Darum geht es:
Der BGH verwies in seiner Entscheidung (Urteil vom 27.04.2021, Az.: XI ZR 26/20) darauf, dass regelmäßig einseitige Vertragsänderungen kaum möglich sind. Durch das Vorgehen der Banken, wonach das Schweigen als Zustimmung galt, wurden die Bankkunden unangemessen benachteiligt. In Betracht kommt danach nur ein Änderungsvertrag.
Diese Entscheidung ist gerade hinsichtlich der aktuellen Entwicklung bei den Banken mit Blick auf die Abschaffung von kostenfreien Girokonten bedeutsam. Denn die Einführung von Kosten für ein bislang kostenfreies Girokonto ist den Banken mit dieser Entscheidung nicht ohne Weiteres möglich. Gleichwohl wird diese Entscheidung die Erhebung von Kontoführungsgebühren zukünftig nicht verhindern.