Es gibt eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen zur Frage, wer für illegale Downloads im Internet verantwortlich ist. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses auch angeben muss, wenn nicht er, sondern ein Familienmitglied den Rechtsverstoß begangen hat. Nun hatte sich auch das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage zu beschäftigen.